AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen dem Auftraggeber und uns, dem Auftragnehmer. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Dies gilt auch, falls der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Vertragsabschluss und Lieferung

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, falls es im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

2.2 Bei öffentlichen Ausschreibungen beschränkt sich die Angebotsbindungsfrist auf die Zuschlagfrist gemäß § 20, VOL/A.

2.3 Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle weiteren zur Gestaltung und Umsetzung des Auftrags notwendigen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert werden.

2.4 Texte, Abbildungen und Zeichnungen, ausgenommen reine Werbematerialien, die wir Interessenten bzw. Auftraggebern im Rahmen von Vertragsverhandlungen kostenlos zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum. Sie sind auf Verlangen an uns zurückzugeben und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht anderweitig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

2.5 Alle von uns hergestellten Zeichnungen, Abbildungen, Skripten, Texte und Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.6 Alle von uns hergestellten Zeichnungen, Abbildungen, Skripten, Texte und Entwürfe bleiben auf Dauer im ausschließlichen Verwertungsrecht unseres Unternehmens. Falls der Auftraggeber inhaltliche Konzepte vorgegeben hat, begründet dies kein Miturheberrecht. Eine weitere Verwendung durch den Auftraggeber ist nur mit unserer Zustimmung und gegen ein zu vereinbarendes Entgelt möglich.

2.7 Alle von uns hergestellten Zeichnungen, Abbildungen, Skripten, Texte und Entwürfe dürfen nur für den Vereinbarten Zweck genutz werden. Veröffentlichungen im Internet zum Beispiel von Flyern, Speisekarten und sonstigen Abbildungen, Korrekturabzügen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.

2.8 Zeichnungen, Abbildungen, Texte und Entwürfe, die uns vom Auftraggeber zur Verwendung überlassen werden, bleiben sein Eigentum. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

2.9 Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

2.10 Falls wir dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt haben, dürfen diese nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung geändert oder veröffentlicht werden.

2.11 Wir dokumentieren abgeschlossene Projekte in digitaler und/oder ausgedruckter Form. Der Eigentumsvorbehalt gilt gleichermaßen für die Dokumentation.

2.12 Mit dem Erwerb von Schildern übertragen wir dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte für deren Inhalte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Wir bleiben in jedem Fall, auch wenn wir das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, unsere Entwürfe und Schildinhalte im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

2.13 Name und Firmenzeichen der LE-Werbung sowie deren Inhalte sind unser Eigentum. Aus Veröffentlichung im Internet bzw. World Wide Web kann nicht auf deren Verfügbarkeit geschlossen werden.

2.14 Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns bedürfen der Schriftform.

2.15 Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich.

2.16 Bei Bestellung unterschiedlicher Produktformate behalten wir uns vor, unsere Leistungen in Teillieferungen zu erbringen.


3. Rücktritt

Tritt der Auftraggeber aus von uns nicht zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, besteht Vereinbarung darüber, dass in einem solchen Falle ein Teilbetrag des Auftragswertes als Schadensausgleich in Höhe von 30% der Auftragssumme zuzüglich der bis dahin entstandenen Aufwendungen an uns zu zahlen ist. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder kein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist.


4. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an von uns gelieferten Waren und Leistungen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.


5. Transportrisiko

5.1 Das Transportrisiko, d.h. die Gefahr des Verlustes bzw. der Beschädigung während der Beförderung, das weder wir noch der Auftraggeber zu vertreten haben, tragen wir, wenn uns der Auftraggeber bzw. der von ihm bestimmte Warenempfänger unverzüglich den Schaden anzeigt.

5.2 Die Schadensanzeige muss mittels Bescheinigung des Auftraggebers oder des von ihm bestimmten Warenempfängers auf dem Lieferschein oder Frachtbrief erfolgen, mit Angabe von Art und Umfang des festgestellten Transportschadens unter anerkennender Gegenzeichnung durch Frachtführer oder Fahrer.

5.3 Wenn die vorstehend bezeichneten Unterlagen nicht vom Auftraggeber vorgelegt werden, trägt er das Transportrisiko.


6. Gewährleistung

6.1 Der Auftraggeber bzw. der von ihm bestimmte Warenempfänger hat unsere Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Lieferung schriftlich mitzuteilen.

6.2 Für Material- oder Verarbeitungsfehler leisten wir entweder Ersatz und/oder werden die Mängel kostenlos beseitigen. Der Auftraggeber hat nur dann das Recht zur Wandlung oder Minderung, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind. Rücksendungen beanstandeter Ware können nur mit unserem Einverständnis erfolgen.

6.3 Die in unserem Werbematerial oder auf unseren Webseiten veröffentlichten Zeichnungen, Abbildungen, Maßangaben oder sonstige technische Daten sind unverbindlich. Unwesentliche Abweichungen in den Maßen und Farben berechtigen nicht zu Beanstandungen. Wir behalten uns Abweichungen von Angebot und Auftragsbestätigung vor, die technisch erforderlich oder durch technischen Fortschritt bedingt sind.



7. Angebot / Preis / Korrekturabzug

Der Auftraggeber erhält nach Übermittlung seiner Vorstellungen ein Angebot mit Festpreis. Dieser versteht sich, wenn nichts anderes erwähnt wird, netto zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.

Nach Auftragserteilung wird ein Entwurf/Korrekturabzug erstellt. Dieser ist vom Auftraggeber gründlich zu prüfen. Fehler sind darin eindeutig zu berichtigen und uns mitzuteilen. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich. Geringfügige technisch bedingte Farbabweichung zwischen diesem und dem endgültigen Erscheinungsbild sind möglich, aber kein Beanstandungsgrund.

Der Auftraggeber hat im Rahmen des Festpreises, bis zu drei Mal die Möglichkeit Änderungen im Layout, der Gestaltung und des Textes vorzunehmen.

Jeder weiterer Änderungswunsch wird mit 10 % Preisaufschlag auf den Auftragswert berechnet.


8. Zahlung

8.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

8.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz der EZB sowie unsere Mahnkosten in Rechnung zu stellen.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über die Gültigkeit des Vertrags wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Leipzig, den 01.01.2016

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